Steuern
Das Thema Steuern ist eines der wichtigsten Themen des ZIA. Gerade die kapitalmarkorientierte Immobilienwirtschaft ist immer wieder von kurzfristigen und gleichzeitig folgenschweren Änderungen im Steuerrecht betroffen. In den vergangenen Jahren wurde die Immobilienwirtschaft oft sehr stark belastet. Die Erhöhung der Umsatzsteuer (Belastung der Wohnungswirtschaft), die Einführung der Zinsschranke (insbesondere einheimische Immobilienwirtschaft), die Erhöhung des Tarifs bei der Grunderwerbsteuer in Berlin, Hamburg sowie Sachsen-Anhalt, die Einschränkung bei der Verlustvortragsnutzung und die Abschaffung Eigenheimzulage sind nur einige Beispiele.
Aktuelle für die Immobilienwirtschaft relevante Steuerthemen werden durch die Mitglieder des ZIA im Ausschuss Steuern behandelt. Er vertritt die Interessen der Mitglieder gegenüber Verwaltung und Politik. Zu diesem Zweck erarbeitet der Ausschuss Vorschläge und untermauert diese mit fundierten Stellungnahmen.
Finanztransaktionssteuer - EU-Richtlinienentwurf
Ende September 2011 hat die EU-Kommission einen Richtlinienvorschlag für eine Finanztransaktionssteuer (FTS) vorgelegt. Besteuert werden sollen Finanztransaktionen mit Derivaten und Aktien. Der Richtlinienentwurf sieht für Nicht-Derivate (Aktien, Anleihen, Fondsanteile) derzeit einen Prozentsatz von 0,1 und 0,01 Prozent für Derivate vor. Typische Finanzgeschäfte privater Haushalte sollen direkt nicht betroffen sein, so dass Versicherungsverträge, Hypotheken-Darlehen, Verbraucherkredite, Geschäftsdarlehen, nicht steuerbar sind. Ferner sind Erstausgaben von Aktien (ausgenommen Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen von OGAW und AIF) ausgenommen.
Seit Monaten wird innerhalb der EU und in Deutschland diskutiert, in welchen Staaten die FTS eingeführt werden soll. Als wünschenswertes Ziel wurde seitens der Befürworter der Steuer ein globaler, zumindest aber ein EU-weiter Ansatz gefordert, um Ausweichreaktionen zu begegnen. Einige Nationen, darunter vor allem Großbritannien, lehnen eine Einführung vehement ab. Eine Einführung in der gesamten EU erscheint damit äußerst fraglich. Es besteht daher die Überlegung, die FTS auf den Euro-Raum zu beschränken. Frankreich hat sogar einen nationalen Alleingang angekündigt. Deutschland ist grundsätzlich ebenfalls für die Einführung einer FTS. Offen ist dabei allerdings bis heute, in welchem Umfang und in welcher technischen Ausgestaltung.
Der ZIA lehnt die FTS ab. Sollte diese Steuer allerdings trotzdem eingeführt werden, was aus Sicht des ZIA mehr als wahrscheinlich ist, so sollte dies zumindest EU-weit erfolgen. Zudem sollte sich der Normgeber in diesem Fall nicht an dem Richtlinienvorschlag orientieren, da dieser zahlreiche strukturelle Schwächen aufweist. Dies gilt insbesondere für die geplante Definition eines Finanzinstituts. Diese beinhaltet nach dem vorgelegten EU-Vorschlag auch AIF. Wer als AIF zu qualifizieren ist, ist zurzeit jedoch nicht abschließend geklärt. Möglicherweise sind auch REITs und evtl. auch andere (börsennotierte) Immo-AGs als AIF zu qualifizieren. Dies hätte zur Folge, dass nicht wie ursprünglich geplant nur die Finanzwirtschaft, sondern im erheblichen Maße auch die Realwirtschaft, zu der auch die Immobilienwirtschaft gehört, von der FTS direkt betroffen wäre. Der verfolgte Zweck, den Finanzsektor an den Kosten der Bankenrettung zu beteiligen, ist zwar durchaus legitim, wird aber durch die Steuer nicht erreicht. Mittelbar werden die betroffenen Finanzinstitute die Kosten an ihre Kunden weiterreichen.

Neuordnung der Investmentbesteuerung
Am 15. Dezember 2011 hat eine Arbeitsgruppe der Finanzverwaltung den Abschlussbericht zur Reform der Investmentbesteuerung vorgelegt. Ausgehend von der Feststellung, dass das bisherige Recht (InvStG) zu kompliziert und fehleranfällig sei, soll eine deutliche Vereinfachung erfolgen. Die Idee des Papiers ist es, insbesondere im Publikumsfonds-Bereich durch eine Abkehr vom Transparenzprinzip und den Einsatz von Pauschalen eine vereinfachte Besteuerung von Fonds und Anlegern zu erreichen. Zudem ist vorgesehen, auf Fonds-Ebene eine Besteuerung von 15% einzuführen, die durch eine teilweise Freistellung der Ausschüttungen kompensiert werden soll. Für Spezial-Fonds ist nach dem Papier geplant, im Grundsatz weiterhin ein transparentes Besteuerungsregime zu verfolgen, dies jedoch mit der aufsichtsrechtlichen Einführung der Investmentkommanditgesellschaft (InvKG) zu verbinden. Künftig würde die Besteuerung den Grundsätzen der Personengesellschaften folgen, jedoch eine gesetzlich angeordnete GewSt-Freiheit erfolgen.
Die vorgelegten Ergebnisse wurden in der gesamten Branche als ungeeignet kritisiert. Im Bereich der Spezialfonds gibt es Signale, dass die Ideen nicht umgesetzt werden. Auch für Publikumsfonds wird es im Detail Änderungen geben, die zum Teil die Kritik des ZIA berücksichtigen. Jedoch wird eine vollständige Beibehaltung der transparenten Besteuerung bei Publikumsfonds von der Verwaltung abgelehnt. Ob dieser Vorschlag politisch eine Mehrheit findet, wird sich auf der FMK im März 2012 entscheiden. Ggf. ist noch vor der Sommerpause mit einem ersten Referentenentwurf zu rechnen.
Das Ziel einer Vereinfachung der Investmentbesteuerung ist zu begrüßen. Der ZIA hat mit einer Stellungnahme an der Verbändeanhörung teilgenommen und die Pläne detailliert kommentiert. Eine Aufgabe der transparenten Besteuerung von Publikumsfonds würde die Attraktivität dieses Produkts erheblich verringern und die mittelbare Immobilienanlage steuerlich erheblich diskriminieren. Die starke Pauschalierung bspw. im Rahmen der Vorabpauschale bei thesaurierenden Fonds führt zu unsachgemäßen Ergebnissen und kann in ertragsschwachen Jahren zu einer Substanzbesteuerung führen.Die geplante Reform bei Spezialfonds ist ebenfalls abzulehnen. Die Einführung einer InvKG sollte sorgfältig vorbereitet werden. Eine zwangsweise Umwandlung der bisherigen Spezialsondervermögen kann bei Auslandsinvestitionen dazu führen, dass (erneut) Grunderwerbsteuer anfällt und eine Aufdeckung der stillen Reserven erfolgt. Dies kann durch den dt. Gesetzgeber nicht beeinflusst werden. Der ZIA steht mit den Referenten im Hess. Finanzministerium in Kontakt und hat im Hinblick auf die FMK auch den Kontakt zur politischen Ebene gesucht.
Steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden
Der ZIA setzt sich seit Jahren für eine steuerliche Förderung von energetischen Gebäudesanierungsmaßnahmen ein, um die Sanierungsquote im Immobilienbestand zu erhöhen. Aus Sicht des ZIA reichen die vorhandenen Förderinstrumente nicht aus. Ohne eine steuerliche Förderung können die klimapolitischen Ziele nicht erreicht werden. Die Bundesländer und Gemeinden würden von einer Förderung profitieren, da erhebliche Investitionen zu erwarten sind, die wiederum erhebliche Ertrag- und Umsatzsteuereffekte mit sich bringen. Es ist daher nicht verständlich, warum es im Vermittlungsausschuss, der sich zurzeit mit dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden befasst, noch nicht zu einer Einigung gekommen ist.
Vorsitzender des Ausschusses Steuern
Dr. Hans Volkert Volckens
IVG Immobilien AG
Vorstand
Ansprechpartner im ZIA
Carsten Rothbart, Leiter Steuer- und Finanzpolitik
Christian Osthus, Referent Steuern und Recht
Pressemitteilungen
- 10.01.2012: ZIA unterstützt FDP-Blockade bei Finanztransaktionssteuer
- 13.12.2011: Neue Chance für mehr Klimaschutz
- 22.11.2011: Wirksamer Klimaschutz braucht zügige Einigung zur steuerlichen Förderung energetischer Sanierung
- 30.08.2011: Ziele der Bundesregierung beim Klimaschutz gefährdet
- 26.07.2011: ZIA: "Bund und Länder müssen bei Gebäudesanierung weiter verhandeln!“
- 21.06.2011: Gewerbesteuerreform: ZIA doppelt enttäuscht
- 28.01.2011: Grundsteuerreform bleibt in Bewegung
- 29.10.2010: Jahressteuergesetz 2010: Wende bei 6b-Fonds
- 15.10.2010: REIT-Gesetz kommt in Bewegung
- 13.10.2010: Papierlose Bilanz: Statt Bürokratieabbau droht Kostensteigerung
- 12.08.2010: BFH-Urteil bereitet Weg zur Reform der Grundsteuer
- 07.07.2010: ZIA: Investitionen in 6b-Fonds im Interesse des Wachstums bewahren
- 02.12.2009: ZIA bei Expertenanhörung des Deutschen Bundestages