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22. April 2010
Nachhaltiges Bauen: BMVBS veröffentlicht Grundsätze für die Nutzung und Anerkennung von Bewertungssystemen

Diese Woche wurden vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) die Grundsätze für die Nutzung und Anerkennung von Bewertungssystemen zum nachhaltigen Bauen veröffentlicht:

Download: Bekanntmachung des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung über die Nutzung und die Anerkennung von Bewertungssystemen für das nachhaltige Bauen
Format: PDF - GrößeSize: 62 KB - Version vom: 22.04.2010

Dieses Papier enthält insbesondere Regelungen zu:

• Verwendung des „Bewertungssystems Nachhaltiges Bauen“ des BMVBS
• Anerkennung von anderen Bewertungssystemen

Derzeit ist das „Bewertungssystem Nachhaltiges Bauen“ für den Neubau von Büro- und Verwaltungsbauten verfügbar, andere Gebäudetypologien mit öffentlichen Interessen befinden sind in der Bearbeitungsphase. Für die Marktverwendung können Systemanbieter das BMVBS-Bewertungssystem nach Zustimmung vom Ministerium benutzen, ebenfalls kann das Bundeslogo verwendet werden.

Desweiteren prüft das BMVBS auf Anfrage Bewertungssysteme anderer Systemhersteller nach gewissen Regeln. Sobald die relativ strengen Mindestanforderungen eingehalten werden, kann der Zusatz „vom BMVBS geprüftes und anerkanntes System“ verwendet werden, allerdings ohne Bundeslogo. Das anzuerkennende System muss alle bekannten fünf Kriteriengruppen der Nachhaltigkeit (Ökologische; Ökonomische; Soziokulturelle; Technische und Prozess-Qualität) unterteilt nach Einzelkriterien berücksichtigen. Diese Kriterien müssen eindeutige Messvorschriften enthalten und die Bewertung muss nach objektiven Kriterien erfolgen.

Für Gebäude und Anlagen mit öffentlicher Nutzung (insbesondere Gebäude und bauliche Anlagen der sozialen, technischen und Verkehrsinfrastruktur, wie z.B. Schulen und Lehrgebäude Brücken), für Wohngebäude sowie Stadtquartiere besteht ein herausragendes öffentliches Interesse und ein besonderes öffentliches Abstimmungserfordernis mit den Trägern öffentlicher Belange, der Wohnungswirtschaft und den Verbraucher- und Mieterverbänden. Hier erfolgt kein „Anerkennungsverfahren". Das BMVBS unterstützt hier nur das mit den vorgenannten Kreisen abgestimmte System.

Grundsätzlich ist die Anwendung von Bewertungssystemen, die die Nachhaltigkeitsqualität von Gebäuden und baulichen Anlagen beschreiben, freiwillig.

Weitere Informationen hier.

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    Montag, 06.09.2010