
Pressemitteilung
ZIA: Mehr Verlässlichkeit bei der Klimapolitik notwendig
• Stärkere Abstimmung von nationalen und europäischen Klimaschutzzielen
• Verunsicherung durch sich laufend ändernde Gesetze und Verordnungen
Berlin, 14. September 2009 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss fordert eine stärkere Verlässlichkeit bei der klimapolitischen Gesetzgebung. „Kaum ist die Tinte unter der EnEV 2009 trocken, kommen neue Anforderungen“, berichtet Matthias Böning Vorsitzender des Ausschusses Energie Technik Umwelt beim ZIA und Vorstandsvorsitzender der mfi Management für Immobilien AG. Neue Anforderungen ergeben sich zum Beispiel aus der Novelle der EU-Gebäudeenergieeffizienzrichtlinie. Außerdem plane die Bundesregierung bereits eine erneute Überarbeitung der EnEV bis 2012. „Sich ständig ändernde Klimagesetze und Verordnungen hemmen die Investitionsbereitschaft und verunsichern Eigentümer und Investoren“, kritisiert Böning.
Der ZIA fordert Planungssicherheit im Gebäudebereich. Die Anpassungsschritte bei der Energieeinsparverordnung (EnEV) sollten daher auf mindestens fünf Jahre ausgeweitet werden. Außerdem sei eine bessere Abstimmung zwischen den Klimaschutzzielen der deutschen und der europäischen Gesetzgebung nötig. „Auf nationaler und europäischer Ebene existieren verschiedene, nicht aufeinander abgestimmte Parallelvorschriften“, sagt der Verbandsvertreter. Deutsche Sonderwege bei der Klimagesetzgebung müssten vermieden werden. „Eine Forcierung der einheitlichen EU-Praxis wie etwa beim Energieausweis ist auch im Hinblick auf Rechtssicherheit und der Vergleichbarkeit der Energieeffizienz von Gebäuden in Europa notwendig“, kommentiert Böning.
Unbedingt sollte zwischen Neubau und Bestandsgebäuden differenziert werden. „Für Neubauten mögen die Reduktionsziele realistisch sein, für Bestandsbauten sind sie es aus verschieden Gründen nicht“, führt Böning aus. Deshalb sollten für Bestandsbauten speziell niedrig investive Maßnahmen verfolgt werden, die einen erheblichen Beitrag zum Klimaschutz vor allem mit Breitenwirkung leisten können.
Das Gebot der Wirtschaftlichkeit müsse bei der energetischen Gebäudesanierung im Mittelpunkt stehen. „Alle Bemühungen, den energetischen Standard von Wohn- und Gewerbeimmobilien zu verbessern, können nur dann erfolgreich sein, wenn sich die erforderlichen Investitionen wirtschaftlich rechnen“, sagt Böning. Diese offensichtliche Weisheit werde noch immer ignoriert. Außerdem sollten die EU-Mitgliedsstaaten dazu aufgefordert werden, bestehende Hemmnisse im nationalen Bau- und Mietrecht zu beseitigen. „Das Mietrecht behindert Investitionen in den Klimaschutz, statt sie zu fördern“, sagt der ZIA-Vertreter. Die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen könnten nicht angemessen auf die Mieter umgelegt werden, obwohl diese regelmäßig von geringeren Betriebskosten profitieren würden. Um dieses Investor-Nutzer-Dilemma zu beseitigen, müssten die Refinanzierungsmöglichkeiten für energetische Investitionen durch Anreize im Mietrecht verbessert werden.
Außerdem seien ergänzende finanzielle Anreize notwendig. „Mit den bestehenden Förderprogrammen können die ehrgeizigen politischen Klimaschutzziele nicht erreicht werden“, so Böning. Wie der ZIA bereits vorgeschlagen hat, seien einfache, aber wirkungsvolle steuerpolitische Maßnahmen für energieeffizienzsteigernde Investitionen notwendig. Sinnvoll sind beispielsweise erhöhte Absetzungen für energetische Sanierungsmaßnahmen nach dem Vorbild der Denkmalschutz-Abschreibung.


