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Pressemitteilung


ZIA: Koalitionsvertrag ist Schritt in die richtige Richtung

Berlin, 26. Oktober 2009 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss als Interessenvertretung der Immobilienwirtschaft begrüßt den Koalitionsvertrag von Union und FDP als einen Schritt in die richtige Richtung. Wichtige Themen der Immobilienwirtschaft haben Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden. Allerdings vermisst der Verband klare Formulierungen bei relevanten Themen wie beispielsweise bei den Real Estate Investment Trusts (REITs) und fordert Nachbesserungen.

Zum Koalitionsvertrag erklärt der Präsident des ZIA, Dr. Andreas Mattner: „Viele unserer Forderungen wurden aufgegriffen. Die Vereinbarungen sind ein großer Schritt in die richtige Richtung. Wir hätten uns an einigen Stellen noch klarere Formulierungen im Koalitionsvertrag gewünscht. So muss der Anwendungsbereich des REIT-Gesetzes dringend auf Bestandswohnimmobilien ausgedehnt werden. Es ist nicht zu verstehen, warum deutsche REITs nicht in deutsche Wohnbestände investieren sollen, ausländische REITs und beispielsweise jeder Hedgefonds dies paradoxerweise jedoch darf. Ich appelliere an die neue Koalition der Mitte, auch dieses Thema schnellstmöglich anzugehen Der ZIA wird sehr schnell auf die zuständigen Ministerien zugehen, um die Koalition konstruktiv bei der Umsetzung dieses anspruchsvollen Arbeitsprogramms zu begleiten."

Die dauerhafte Anhebung der Freigrenze bei der Zinsschranke auf 3 Millionen Euro, die Überarbeitung der Escape-Klausel und der rückwirkende Vortrag des EBITDA für einen Zeitraum von fünf Jahren werden vom ZIA ausdrücklich begrüßt. Allerdings sei die Anhebung nur eine Erleichterung und reiche bei sehr großen Projekten nicht aus. Hier seien weitere Nachbesserungen erforderlich.

Positiv wertet der ZIA auch, dass die Koalitionäre sich dafür einsetzen werden, die in den derzeit geltenden internationalen Rechnungslegungsvorschriften IFRS und in den Basel-II-Eigenkapitalregeln angelegten prozyklischen Wirkungen abzumildern.

Der ZIA vermisst im Koalitionsvertrag konkrete Aussagen zur Förderung der energetischen Sanierung von Gebäuden. „Steuerliche Anreize für gebäudebezogene Investitionen in den Klimaschutz sind dringend erforderlich. Nur mit einer sinnvollen Förderung lassen sich die ehrgeizigen klimapolitischen Ziele der Bundesregierung erreichen“, sagt Mattner. Der ZIA hat bereits einen Vorschlag erarbeitet, nach dem ähnlich wie bei Denkmalschutzimmobilien auch bei energetischen Sanierungen Investitionen steuerlich erhöht absetzbar sein sollen.

Bei der Erbschaftsteuer begrüßt der ZIA, dass die Regelungen entbürokratisiert und die Bedingungen für die Unternehmensnachfolge krisenfest ausgestaltet werden sollen. So sollen laut Koalitionsvereinbarung, die Zeiträume innerhalb dessen das Unternehmen weitergeführt werden muss, verkürzt werden. Es seien jedoch auch Nachbesserungen bei der Erbschaftsteuer notwendig. Der ZIA fordert weiterhin, die steuerliche Ungleichbehandlung von Gewerbeimmobilien zu korrigieren. Anders als bei Wohnungsunternehmen fallen Gewerbeimmobilien nicht unter die Verschonungsregel für das Betriebsvermögen.

Die Anpassung des Mietrechts sieht der Verband grundsätzlich positiv. Insbesondere die Duldung von Baumaßnahmen zur energetischen Sanierung wird begrüßt. „Wir freuen uns, dass diese Forderung des ZIA Eingang in den Koalitionsvertrag gefunden hat. Jetzt müssen zügig weitere Hürden im Mietrecht zu energetischen Sanierung abgebaut werden“, sagt Mattner. Mieter müssten in angemessener Weise an den Kosten von Modernisierungsmaßnahmen beteiligt werden, wenn dadurch Nebenkosten gespart werden.

    Donnerstag, 09.09.2010

Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
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