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Pressemitteilung


Escape-Klausel verfassungswidrig? ZIA fordert verlässlichere Gesetzgebung

Berlin, 5. November 2009 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die im Koalitionsvertrag vorgesehenen Maßnahmen bei der Zinsschranke. Dort heißt es zur Escape-Klausel, die Bundesregierung werde diese überarbeiten und für deutsche Konzerne anwendbar machen. „Im Umkehrschluss bedeutet dies, dass die Escape-Klausel in der bisherigen Form für Konzerne nicht anwendbar war“, sagt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuern beim ZIA. „Dies ist bemerkenswert, denn wenn eine Regelung nicht anwendbar ist, ist sie grundsätzlich verfassungswidrig.“

Bereits im Mai hatte eine Umfrage des ZIA unter rund 70 Immobilienunternehmen ergeben, dass nur ein Drittel der Befragten von der Escape-Klausel profitiert. Die Escape-Klausel erlaubt es Betrieben, die Teil eines Konzerns im Sinne der Zinsschranke sind, Zinsaufwendungen unbeschränkt als Betriebsausgaben geltend zu machen. Voraussetzung ist, dass die Relation von Eigenkapital zu Fremdkapital mindestens der des Konzerns entspricht. „Unsere Umfrage hat gezeigt, dass die Regelung zu komplex ist“, resümiert Volckens. Mit den im Koalitionsvertrag festgelegten Änderungen erhalte die Diskussion nun neue Nahrung. „Für den Gesetzgeber bietet die Neuregelung die Chance, Vertrauen in eine verlässliche Steuergesetzgebung aufzubauen“, sagt Volckens. Der ZIA stehe als Partner für die Konkretisierung im Gesetzgebungsverfahren bereit.

    Donnerstag, 09.09.2010

Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
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