
Pressemitteilung
Kooperativer Städtebau durch EuGH-Schlussantrag gestützt
Berlin, 18. November 2009 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss begrüßt die Schlussanträge zum Vergaberecht im Kooperativen Städtebau vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH). Der Generalanwalt hatte sich darin am 17. November nicht der Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf angeschlossen. „Damit wurde die Rechtsauffassung der Bundesrepublik Deutschland und die des ZIA weitgehend gestützt“, freut sich Andreas Mattner, Präsident des ZIA.
Hintergrund: Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf herrschte zunächst große Unsicherheit darüber, wann öffentliche Grundstücke, die von einem Privaten erworben und im Einklang mit den städtebaulichen Vorstellungen der Kommune bebaut werden sollen, direkt an Private veräußert oder gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das OLG Düsseldorf hatte sich für eine Ausschreibung ausgesprochen, sobald der Grundstücksverkauf an eine Bauverpflichtung gekoppelt wird. Zahlreiche Kommunen sowie Investoren und der ZIA hatten eine gegenteilige Auffassung vertreten und sich für eine deutlich maßvollere Auslegung des Vergaberechts eingesetzt. Nachdem der ZIA auf eine Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gedrängt hatte, konnte in Deutschland Rechtsklarheit geschaffen werden. Das OLG Düsseldorf hatte weiterhin eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und daraufhin den EuGH angerufen.
„Natürlich müssen öffentliche Grundstücke mit Bauverpflichtung ausgeschrieben werden, wenn dies der Kommune im Sinne eines Beschaffungsvorgangs direkt zugute kommt“, sagt Andreas Mattner. „Ein gänzlich anderer Fall liegt jedoch vor, wenn öffentliche Grundstücke im Sinne des Kooperativen Städtebaus veräußert und bebaut werden sollen – ein Investor also auf eigene Kosten ein Projekt realisiert, das aus Sicht der städtebaulichen Entwicklung gewünscht ist“, so Mattner. Es handle sich um zwei verschiedene Paar Schuhe, ob die Kommune eine Bauleistung für sich einkaufe oder durch ein privates Projekt die Stadtentwicklung gefördert werden solle. Mit einer Entscheidung des EuGH ist in diesem Jahr nicht mehr zu rechnen.


