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Pressemitteilung


ZIA fordert steuerliche Anreize bei Umsetzung der EU-Energieeffizienzrichtlinie

Berlin, 19. November 2009 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss sieht die Einigung
bei der Neufassung der EU-Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie mit gemischten Gefühlen.
Grundsätzlich positiv sei, dass der Richtlinie zufolge alle Neubauten ab 2021 „Nahe-Null-Energie-Gebäude“ sein sollen. Der Ansatz sei im Sinne des Klimaschutzes ausdrücklich zu begrüßen. Kritisiert wird hingegen die Frage der Finanzierung. Der Aspekt sei zwar erfreulicherweise nicht wie zunächst erwartet gänzlich außen vor geblieben. „Wir haben in den Gesprächen mit der Europäischen Kommission mehrfach darauf hingewiesen, dass Gebäudeeigentümer und Mieter auf eine entsprechende Unterstützung in Form zusätzlicher finanzieller Anreize angewiesen sind“, berichtet Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Neue Fördergelder dürfte es aber vorerst nicht geben. Der Richtlinie zufolge soll lediglich geprüft werden, wie vorhandene Fördergelder besser genutzt werden können.

„Dass das Thema Finanzierung überhaupt behandelt wird, ist ein Erfolg“, wertet Mattner. Dennoch seien die Aussagen nicht konkret genug. Einen möglichen Ansatz zur Konkretisierung sieht der ZIA im deutschen Steuerrecht. „Die energetischen Maßnahmen, die erforderlich sind, um „Nahe-Null-Energie-Gebäude“ zu realisieren, könnten ähnlich wie beim Denkmalschutz steuerlich gefördert werden“, so Mattner. Hierfür sei keine Ausweitung des Fördervolumens erforderlich - selbst dann nicht, wenn nicht nur energetische Maßnahmen im Neubau, sondern auch an Bestandsgebäuden gefördert werden. Denn Berechnungen des Instituts für deutsche Wirtschaft Köln IW zufolge trage sich der Vorschlag voraussichtlich selbst. „Die Steuermindereinnahmen, die durch die Vergünstigungen auftreten würden, würden durch die Steuermehreinnahmen ausgeglichen, die beispielsweise aus der Umsatzsteuer infolge der Bauaufträge in die staatlichen Kassen zurückfließen“, erklärt Mattner.

Nicht konkretisiert worden sei außerdem, auf welchem Wege der „Nahe-Null-Energie“- Standard erreicht werden solle. Dies sei dem jeweiligen Staat überlassen. „Wir rechnen damit, dass in Deutschland die Energieeinsparverordnung EnEV weiter verschärft wird“, so Mattner. Außerdem sei es möglich, dass das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) für eine Verschärfung in Frage komme. „Unabhängig davon, wo die Verschärfung stattfindet, ist es wichtig, dass es dabei zu keiner Überregulierung kommt“, sagt Mattner. Beispielsweise dürften konkrete Technologien nicht zwingend vorgeschrieben werden und dadurch die Eigentümer bei der Wahl der jeweiligen Maßnahme zu sehr eingeengt werden (Technologieoffenheit). „Hier sind wir aber optimistisch“, so Mattner. Denn die Bundesregierung habe im Koalitionsvertrag angekündigt, bei den Gesprächen zur Neufassung der EU-Gebäude-Energieeffizienzrichtlinie auf Ausgewogenheit zu achten. „Wir werden die Koalition daran erinnern, wenn es an die Umsetzung geht“, resümiert der ZIA-Präsident. Wichtig sei außerdem, dass bei der Erarbeitung der neuen Standards Projektentwickler und Investoren einbezogen werden, um bereits im Vorfeld Härten zu vermeiden.

    Montag, 06.09.2010

Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
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