
Pressemitteilung
ZIA bei Expertenanhörung des Deutschen Bundestages
Nachbesserungen bei Zinsschranke und REITs notwendig
Berlin, 1. Dezember 2009 – Anlässlich der gestrigen öffentlichen Anhörung des Finanzausschusses zum Entwurf des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes hat der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss Nachbesserungen beim von CDU/CSU und FDP-Fraktion gemeinsam eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (17/15) gefordert. Einen Hauptkritikpunkt bilden die aus Sicht des ZIA nicht weit genug gehenden Erleichterungen bei der Zinsschranke. Insbesondere Immobilienunternehmen leiden aufgrund ihres Geschäftsmodells unter den in der Praxis kaum handhabbaren gesetzlichen Vorgaben zur steuerlichen Berücksichtigung des Zinsabzuges. "Das Wachstumsbeschleunigungsgesetz bietet mit seinem breiten Ansatz die Chance, die Versäumnisse der Vergangenheit in den beiden Feldern REIT und Zinsschranke zu korrigieren“, sagt Hans Volkert Volckens, Vorsitzender des Ausschusses Steuern und entsandter ZIA-Vertreter. Es dürfe dabei aber nicht der Fehler begangen werden, nur Kosmetik zu betreiben und die Immobilienunternehmen in eine Liquiditätsfalle laufen zu lassen. "Steuerzahlungen auf nicht gemachte Gewinne kann kein Unternehmen auf Dauer finanzieren", so Volckens.
Einen weiteren Kritikpunkt bildet die Vernachlässigung von börsennotierten Immobiliengesellschaften REITs (Real Estate Investment Trusts) im aktuellen Gesetzentwurf. „Der REIT taucht im gegenwärtigen Stand des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes nicht einmal auf“, so Volckens. Dabei seien hier dringend Änderungen erforderlich, um insbesondere bei den bestehenden REITs und Vor-REITs Unsicherheiten zu nehmen und andere Immobilienunternehmen zu motivieren, den REIT-Status anzunehmen.
Der ZIA war einer der wenigen Vertreter der Immobilienwirtschaft bei insgesamt 45 geladenen Sachverständigen im Finanzausschuss des Deutschen Bundestages.


