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Pressemitteilung


ZIA erleichtert: EuGH-Urteil bringt neue Impulse beim kooperativen Städtebau

Berlin, 25. März 2010 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss hat das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Vergaberecht im Kooperativen Städtebau (Rechtssache C 451/08) mit Erleichterung aufgenommen. „Uns fällt ein Stein vom Herzen. Für Kommunen und Investoren wurde mit dem Urteil des EuGH bei vielen Punkten endlich Rechtssicherheit hergestellt“, sagt Andreas Mattner, Präsident des ZIA. Das Gericht folgte in weiten Teilen dem Schlussantrag des Generalanwalts und widersprach damit der Auffassung des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf. „Ein anderes Urteil hätte die bisherige Praxis infrage gestellt und große Probleme aufgeworfen. Folgt man der Auffassung des OLG Düsseldorf müssten meines Erachtens Projekte rückabgewickelt werden.“ Das Urteil sei daher ein wichtiger Impuls für den kooperativen Städtebau. Der Verkauf kommunaler Grundstücke im Sinne des kooperativen Städtebaus kam nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf im Jahr 2007 fast vollständig zum Erliegen.

Hintergrund: Nach einer Entscheidung des OLG Düsseldorf herrschte zunächst große Unsicherheit darüber, wann öffentliche Grundstücke, die von einem Privaten erworben und im Einklang mit den städtebaulichen Vorstellungen der Kommune bebaut werden sollen, direkt an Private veräußert oder gegebenenfalls europaweit ausgeschrieben werden müssen. Das OLG Düsseldorf hatte sich für eine Ausschreibung ausgesprochen, sobald der Grundstücksverkauf an eine Bauverpflichtung gekoppelt wird. Zahlreiche Kommunen sowie Investoren und der ZIA hatten eine gegenteilige Auffassung vertreten und sich für eine deutlich maßvollere Auslegung des Vergaberechts eingesetzt. Nachdem der ZIA auf eine Klarstellung im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) gedrängt hatte, konnte im April 2009 in Deutschland Rechtsklarheit geschaffen werden. Das OLG Düsseldorf hatte weiterhin eine gegenteilige Rechtsauffassung vertreten und daraufhin den EuGH angerufen. Für den ZIA haben sich mit dem heutigen Urteil die jahrelange Begleitung der deutschen Gesetzgebung und das Engagement in Brüssel ausgezahlt.

Kooperativer Städtebau
Deutsche Städte und Gemeinden müssen städtebauliche Ziele wie beispielsweise die Deckung des Wohnbedarfs nicht in Eigenregie und mit eigenen Mitteln verfolgen. Dies kann in Zusammenarbeit mit privaten Investoren erfolgen. Der private Partner verpflichtet sich zur Realisierung eines Projekts auf eigene Kosten, und die Gemeinde kann so die städtebauliche Entwicklung beispielsweise von Wohnprojekten ohne nennenswerte Haushaltsbelastung vorantreiben. In vielen Fällen hat die Gemeinde kommunale Grundstücke für diese städtebaulichen Zwecke – gekoppelt an die Bauverpflichtung – gezielt an Investoren veräußert und somit sogar noch Einnahmen erwirtschaftet.

    Donnerstag, 09.09.2010

Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
Wallstraße 16
10179 Berlin

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Fax: 030 / 20 21 585 29
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