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Pressemitteilung


Einigkeit bei Verbänden: REIT muss ins Jahressteuergesetz

• Erstmals gemeinsamer Appell von ZIA, DAI, BFW und DVFA
• Verbände verweisen auf Koalitionsvertrag: Beim REIT sollen Investitionshemmnisse beseitigt werden
• Entwurf zum Jahressteuergesetz sieht jedoch keine Nachbesserung beim REIT-Gesetz vor

Berlin, 01. April 2010 – ZIA (Zentraler Immobilien Ausschuss), DAI (Deutsches Aktieninstitut), BFW (Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen) und DVFA (Deutsche Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management) appellieren an die Politik, wichtige Nachbesserungen am REIT-Gesetz (REITG) im Jahressteuergesetz 2010 (JStG) aufzunehmen. „Das Jahressteuergesetz ist wohl die einzige realistische Chance auf dringend notwendige Nachbesserungen am REIT-Gesetz in diesem Jahr“, stellt Hans-Volkert Volckens, Steuerausschussvorsitzender des ZIA stellvertretend für die Verbände fest.

Die Einführung des deutschen REIT im Jahr 2007 sei für den Finanzplatz Deutschland ein wichtiger Schritt gewesen. Leider werde das Potential des REIT nicht ausgeschöpft, wofür unter anderem vermeidbare Schwächen im Gesetz verantwortlich gemacht werden könnten. „Die hilfreichen und notwendigen Nachbesserungen sind bekannt und können unproblematisch in das JStG 2010 integriert werden“, sagt Volckens. Es sei enttäuschend, dass der Referentenentwurf überhaupt keine Nachbesserungen zum REITG vorsehe, obwohl im Koalitionsvertrag die Beseitigung von Investitionshemmnissen beim REIT festgeschrieben ist.

Den Verbänden geht es vor allem darum, die Folgen der Finanzkrise für das noch junge Segment auszugleichen und strukturelle Schwächen zu lindern. Unternehmen, die noch vor Ausbruch der Finanzkrise den Weg zum REIT eingeschlagen haben und Vor-REIT geworden sind, geraten jetzt mit dem gesetzlich vorgeschriebenen Börsengang in Zeitnot. „Ihnen muss dringend geholfen werden, indem für den Börsengang fünf Jahre gewährt werden können“, nennt Volckens ein Beispiel. Ein Vor-REIT muss derzeit innerhalb von drei Jahren nach der Anmeldung als Vor-REIT beim Bundeszentralamt für Steuern die Börsenzulassung als REIT-AG erlangen und hat nur einmalig die Möglichkeit die Frist um ein weiteres Jahr zu verlängern, bevor der Status als Vor-REIT verloren geht. Negative Folge des Verlustes wäre, dass der Vor-REIT Schadenersatz für Immobilienankäufe leisten müsste, bei denen aufgrund seines Vor-REIT-Status steuerliche Vorteile (Exit Tax) seitens des Verkäufers beansprucht wurden.

Auch den bestehenden REITs müsse unter die Arme gegriffen werden. „Aufgrund der Krise können sie die strengen Eigenkapitalvorgaben des REIT-Gesetzes nur mit Mühe einhalten“, erklärt Volckens. „Hier sollte in Ausnahmesituationen mehr Flexibilität für die Wiederherstellung der Quote bestehen“, schlägt Volckens vor.

„REITs und REIT-Kandidaten werden derzeit zudem durch strukturelle Mängel des REIT-Gesetzes belastet, die leicht beseitigt werden können“, so Volckens. So sei z.B. die Ausgestaltung der Höchstbeteiligungsgrenze und der Sanktionierung eines Verstoßes dagegen nicht sinnvoll geregelt. Sie bestimmt, dass kein Aktionär direkt 10 % oder mehr der Anteile halten darf. Bei Verstoß verliert der REIT seinen Status und muss die Aktionäre, die unter 3 Prozent der Stimmrechte halten, entschädigen. „Da dem REIT kein aktienrechtliches Instrumentarium zur Verfügung steht, den Verstoß zu heilen, darf die Sanktion nicht auf Ebene des REIT, sondern muss auf Ebene des Aktionärs ansetzen. Das Problem: der Verlust des REIT-Status kann von Dritten herbeigeführt werden, ohne dass der REIT hierauf einen Einfluss hat.

Die Verbände weisen darauf hin, dass diese und weitere Nachbesserungen ohne Probleme in das laufende Gesetzgebungsverfahren zum JStG 2010 aufgenommen werden können. „Die Integration dieser und weiterer erforderlicher Änderungen liegt in der Macht von Verwaltung und Politik, so Volckens.

    Donnerstag, 09.09.2010

Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
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