
Pressemitteilung
ZIA warnt vor bundesweiter Grunderwerbsteuererhöhung
• Brandenburg plant Erhöhung auf fünf Prozent
• Reduzierte Nachfrage nach Immobilien könnte zu Steuermindereinnahmen führen
Berlin, 12. April 2010 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss kritisiert die geplante Anhebung der Grunderwerbsteuer von 3,5 auf 5 Prozent in Brandenburg. Diese ist Bestandteil eines Kabinettbeschlusses zum Haushalt 2011. Aufgrund der Pläne in Brandenburg und der Anhebung der Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt im März warnt der Verband vor weiteren Steuererhöhungen in anderen Bundesländern. „Durch die Steuererhöhung hat sich die Grunderwerbsteuer in den vergangenen 14 Jahren in Berlin, Hamburg und jüngst Sachsen-Anhalt bereits mehr als verdoppelt. In Brandenburg wäre die Steuer höher als in allen anderen Ländern, die den Tarif bereits erhöht haben. Wir warnen vor einem Wettlauf um höhere Steuern in den Bundesländern“, sagt Friedrich Wilhelm Patt, Vizepräsident des ZIA.
„Die Bundesregierung hat sich im Koalitionsvertrag zur Förderung des Wohneigentums bekannt. Statt den Eigentumserwerb von Immobilien zu fördern, werden von der Landespolitik jedoch zusätzliche Hürden aufgebaut“, kritisiert Patt. Durch eine höhere Grunderwerbsteuer steigen die Anschaffungsnebenkosten einer Immobilie. „Besonders für Familien spielen die Erwerbsnebenkosten eine wichtige Rolle. Steigende Kosten erschweren den Kauf eines Eigenheims. Viele Familien könnten daher durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer vom Immobilienerwerb absehen“, befürchtet Patt.
Eine Anhebung der Grunderwerbsteuer führt laut ZIA auch nicht zwangsläufig zu einem höheren Steueraufkommen in den Bundesländern. „Der Nachfrageausfall durch die Erhöhung der Grunderwerbsteuer kann unter Umständen so groß werden, dass die Steuereinnahmen zurückgehen, anstatt wie erhofft zu steigen“, warnt Patt. Gerade in einem wirtschaftlich schwierigen Umfeld reduziere die Grunderwerbsteuererhöhung die Nachfrage nach Immobilien. Der Häuser- und Wohnungsmarkt werde durch diese Steuererhöhung negativ beeinflusst und die Stadtentwicklung beeinträchtigt.
Auch habe der ZIA Sorge, dass Veränderungen an der Bemessungsgrundlage neben den Tarifanhebungen zu Steuererhöhungen führen. „Schon der Wechsel von der Einheits- zur Bedarfsbewertung im Jahr 1997 hat sich steuererhöhend ausgewirkt. Auch jetzt steht die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer auf dem Prüfstand“, erklärt der Vizepräsident. So beabsichtige der Bundesfinanzhof eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht, um die Verfassungsmäßigkeit der Grundbesitzbewertung prüfen zu lassen.
„Um Steuern zu sparen, könnte es im gewerblichen Bereich zukünftig verstärkt zu so genannten Share Deals kommen“, befürchtet Patt. „Statt der Immobilie selbst werden Anteile an der grundstückshaltenden Gesellschaft verkauft.“ Durch diese indirekte Übertragung falle – wenn weniger als 95 Prozent der Anteile erworben werden – keine Grunderwerbsteuer an.
Grunderwerbsteuererhöhung
Die Grunderwerbsteuer betrug bis 1996 bundesweit 2 Prozent. Zunächst wurde sie auf Bundesebene zum Januar 1997 auf 3,5 Prozent angehoben. In Berlin, Hamburg und Sachsen-Anhalt wurde sie mittlerweile auf 4,5 Prozent angehoben. Die Bundesländer legen seit September 2006 die Grunderwerbsteuer selbst fest.


