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Pressemitteilung


ZIA hält geplante Regulierung für unausgewogen

• Diskussionsentwurf des BMF zum Anlegerschutzgesetz
• Pauschale Abwertung offener Immobilienfonds unakzeptabel

Berlin, 06. Mai 2010 – Der ZIA Zentraler Immobilien Ausschuss sieht die geplante Regulierung der Fondsbranche durch das Bundesministerium der Finanzen kritisch. „Grundsätzlich ist eine Stärkung des Anlegerschutzes im Graumarktbereich sinnvoll, um das Ansehen der Immobilienanlage nicht zu beschädigen. Der Gesetzgeber muss jedoch den Nutzen für den Anleger gegen den Schaden für die betroffenen Produkte abwägen, um die Produktvielfalt nicht unnötig zu beeinträchtigen. Die geplanten Regulierungen sind zum Teil nicht sachgerecht. In dieser Hinsicht sehen wir noch Nachbesserungsbedarf“, sagt Bärbel Schomberg, Vizepräsidentin des ZIA. „Wir werden das Gespräch mit dem Bundesministerium der Finanzen suchen und in die Diskussion eintreten.“

Offene Immobilienfonds
Völlig unakzeptabel sei der geplante Abschlag von zehn Prozent auf die von Sachverständigen ermittelten Werte der Fondsgebäude. „Dem Anleger zu vermitteln, ein pauschaler Wertabschlag würde seinen Interessen dienen, halten wir für außerordentlich schwierig“, sagt Schomberg. Anleger und Anbieter würden durch diese Überlegungen des Finanzministeriums unnötig verunsichert. Haltefristen für Anteile offener Fonds werden dagegen vom ZIA prinzipiell begrüßt. Der Diskussionsentwurf sieht die Einführung einer Mindesthaltedauer der Fondsanteile von zwei Jahren vor. „Haltefristen sind ein sinnvoller Weg der Liquiditätssteuerung. Ob dafür allerdings ein Zeitraum von zwei Jahren vorgeschrieben werden muss, ist noch zu diskutieren“, so Schomberg.

Geschlossene Immobilienfonds
„Die geplante Qualifizierung geschlossener Fondsanteile als Wertpapiere führt zwar zu einer Angleichung an die Beratungspflichten, die bereits beim Vertrieb von Aktien oder anderen Finanzanlagen bestehen. Auf der anderen Seite hat sie zahlreiche Konsequenzen, die weder dem Anleger helfen, noch erforderlich sind, etwa im Bereich des Übernahmerechts und auch der Meldepflichten.“ Die stärkere Regulierung des Vertriebs ist aus Sicht des ZIA grundsätzlich sinnvoll, dabei sollte jedoch nicht aus den Augen verloren werden, dass die Produkte selbst dadurch nicht verbessert werden.

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Pressekontakt

Klaus-Peter Hesse
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