Presse
Mietenstopp unzulässig: ZIA begrüßt Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs
Berlin, 16.07.2020 – Zur heutigen Entscheidung des Bayerischen Verfassungsgerichtshofs, der das Volksbegehren "Sechs Jahre Mietenstopp" für unzulässig erklärt hat, kommentiert ZIA-Präsident Dr. Andreas Mattner:
„Wir begrüßen diese Entscheidung. Dies ist ein erster Hinweis darauf, wie der Mietendeckel in Berlin juristisch ausgehen könnte. Zahlreiche Gutachten haben bereits bestätigt, dass die Bundesländer nicht über die Gesetzgebungskompetenz verfügen, regionale Mietendeckel einzuführen. Zudem wird damit sowohl gegen die Eigentumsgarantie als auch gegen die grundgesetzlich gewährleistete Vertragsfreiheit beider Mietvertragsparteien verstoßen. Neben diesem abzulehnenden Eingriff in die Privatautonomie wären jahrelange Rechtsstreitigkeiten die Folge. Angespannte Wohnungsmärkte werden entlastet, wenn schneller geplant und gebaut wird, um das Wohnungsangebot zu vergrößern.“
Die „18 Vorschläge des ZIA zur Beschleunigung bei Stadtentwicklung, Planung und Bau“ finden Sie unter diesem LINK.

Jens Teschke
Abteilungsleiter Strategie und Kommunikation
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.
André Hentz
Pressesprecher
Zentraler Immobilien Ausschuss e.V.