zia_header_top
Home - Stadtentwicklung - Bau von Großprojekten

Bau von Großprojekten

In der Reformkommission der Bundesregierung zum Bau von Großprojekten hat der ZIA Verbesserungsvorschläge der Immobilienwirtschaft eingebracht. Allerdings haben wir weniger ein Erkenntnis- als ein Umsetzungsproblem.
Dies zeigt sich auch in dem vom Bundesverkehrsministerium vorgelegten und im Kabinett verabschiedeten Gesetz zur Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren im Verkehrsbereich. Dieses enthält sinnvolle Vorschläge, die auch für die Immobilienbranche übernommen werden können. Gleichzeitig ist aber die vorgezogene Beschlussfassung irritierend, da hier eine Chance vergeben wurde, den Schulterschluss mit der Immobilienwirtschaft zu suchen. Die dortigen Themen betreffen weitestgehend jene Bauwirtschaft, die im Bereich von Verkehrs- und Infrastrukturprojekten tätig ist. Im Gesetzesentwurf befinden sich aber auch für die Immobilienwirtschaft positive Ansatzpunkte, die man für die Immobilienwirtschaft hätte weiter ergänzen können. Ebenso enthält das Bundesimmissionsschutzgesetz bereits gute Regelungen bezüglich der Prozesskette bei Bauprojekten.
Die dem Ministerium übermittelten zehn Kernforderungen der Immobilienwirtschaft
  1. Optimierung der Grundlagen- und Bedarfsermittlung
  2. Verbesserung der Planung durch Kooperation, Koordination und frühzeitige Übernahme von Verantwortung für den Projekterfolg
  3. Realitätsnahe Kostenermittlung und Kostenkontrolle unter Berücksichtigung von Risikoaufschlägen
  4. Frühzeitige und ehrliche Öffentlichkeitsbeteiligung – Grundlegitimation des Projekts herbeiführen
  5. Nutzung geeigneter Organisationsmodelle für Bauprojekte mit hohem Komplexitätsgrad
  6. Einbeziehung erfahrener externer Fachleute – Einrichtung einer „Taskforce Bau von Großprojekten“, die die bauende Kommune mit Kompetenz und ausreichend Kapazitäten unterstützt
  7. Vergabepraxis an die Komplexität von Großprojekten anpassen – Ausschreibung erst nach ausreichender Planungstiefe
  8. Individualisierung und Abstimmung der unterschiedlichen Verträge statt strikter VOB-Verträge
  9. Stärkere Überwachung und Verbesserung der Qualität der Bauausführung bei insgesamt großzügiger bemessenen Ausführungs- und Überwachungsfristen
  10. Konkretes Management von nachträglichen Änderungen und Ergänzungen einführen

 

Teilen

Kontakt

Downloads