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Grundsteuer

Die Grundsteuer zählt als konjunkturunabhängige Steuer zu den wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen, um wichtige Investitionen in die lokale Infrastruktur und Institutionen tätigen zu können. Im Jahr 2021 erzielten die Gemeinden rund 15 Milliarden Euro Grundsteuereinnahmen (14,6 Milliarden Euro Grundsteuer B und 0,4 Milliarden Euro Grundsteuer A).

Die Gemeinden bestimmen die Höhe der Grundsteuer für den in ihrem Gebiet liegenden Grundbesitz.

Verfassungsrechtlich gibt es keine ausdrücklichen Vorgaben für die Ausgestaltung des Grundsteuersystems, so dass insbesondere hinsichtlich des Belastungsgrundes ein gewisser gesetzgeberischer Spielraum besteht.

Die Grundsteuer ist eine Objektsteuer und daher grundsätzlich ohne Rücksicht auf die persönlichen Verhältnisse des Eigentümers zu erheben. Ab dem Kalenderjahr 2025 sind auf der Grundlage des reformierten Grundsteuer- und Bewertungsrechts für alle rund 36 Millionen wirtschaftliche Einheiten des Grundbesitzes neue Bemessungsgrundlagen für Zwecke der Grundsteuer zu ermitteln.

 

Kontakt

Torsten Labetzki

Mitglied der Geschäftsleitung
Abteilungsleiter Recht und Steuern

Dr. Martin Lange

Senior Referent Steuerrecht
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